Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten umfassend in allen arbeitsrechtlichen Belangen.

Darunter fallen die Rechtmäßigkeit von Kündigungen, die Voraussetzungen von Abfindungsansprüchen und sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.

Dabei sind wir sowohl auf Seiten von Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern tätig.

Gerne vertreten wir Ihre Interessen auch im kollektiven Arbeitsrecht.

In diesem Bereich unterstützen wir Sie bei allen Fragen, die das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungsrecht, das Mitbestimmungsrecht und das Personalvertretungsrecht betreffen.