Wohnungseigentums- und Mietrecht
Wir beraten und vertreten umfassend in allen Belangen des Wohnungseigentums- und Mietrechts.
Im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts beraten wir in Fragen der Aufteilung von Grundstücken in Wohnungs- und Teileigentum sowie bei der Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen.
Schwerpunkt der Beratungstätigkeit sind ferner die Rechtsbeziehungen zwischen den Wohnungseigentümern untereinander sowie zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter.
Auch im Fall der Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung berät und vertritt unsere Sozietät Sie gerne.